Kühl- und Gefrierkammer ohne Boden für 4 Leichen KZW - 4.2 - 2w

Die Kammer für Aufbewahrung von 4 Leichen auf Leichenmulden oder in Särgen. Das Gerät wird im Ausführungsqualität nach EU-Normen angeboten, d.h. der ganze Innenraum der Kammer und Ausrüstung: Leichenmulden, Regale, Stützen werden aus rostfreien - säurebeständigen Materialien gefertigt, was mit entsprechenden Attesten und Bescheinigungen belegt wird.

Kammergehäuse wird in moderner Technologie (CAM-LOCK-Kupplungen), die den Raum für Leichen beliebig gestalten lässt, gefertigt. Isolation der Kammer wird aus ökologischem Polyurethan-Schaum (PU) mit der Stärke von 100 mm gefertigt. Kühltüren der Kammer werden aus Kunststoff (glasfaserverstärktes Polyester) mit PU-Isolation in hellgrauer oder weißer Farbe mit extremer Beständigkeit ausgeführt.

Jeder Türflügel wird mit einem Zylinderschloß mit einer Funktion der sicheren Öffnung von innen ausgestattet. Die Beladung der Kammer erfolgt manuell oder mechanisiert - mit einem hydraulischen Hubwagen.

Abbildung des Produktes

Eigenschaften des Kühlsystems

  • Möglichkeit der Standardeinstellung der Temperatur im Bereich von -5 °C ÷ +5 °C
  • automatische Abtauung und automatische Aufrechterhaltung der Temperatur
  • gleichmäßige Temperatur im gesamten Querschnitt der Kammer
  • Zwangsluftzirkulation gewährleistet die Gleichbehandlung aller Leichen in der Kammer
  • ein elektronisches System der Temperatur- und Beleuchtungssteuerung innerhalb der Kammer mit einem digitalen Bedienfeld

Abmessungen der Kammer

  • Länge B: 2400 mm (Leichenmulde) / 2600 mm (Särge)
  • Breite A/A1: 2400 mm / 2900 mm – (Version mit seitlichem Aggregat)
  • Höhe H/H1: 1600 mm / 2000 mm – (Version mit einem Deckenaggregat)

Die oben genannten Abmessungen sind illustrativ, als Hersteller haben wir die Möglichkeit der individuellen Anpassung des Geräts.

Die Kammer garantiert die Modernität der konstruktiven und technologischen, sowie Nutzungslösungen, was mit entsprechenden EG-Konformitätserklärungen nachgewiesen wird.

Die Kammer entspricht den folgenden EU-Richtlinien: 73/23/EWG, 98/37/EG, 93/42/EWG.